Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung

Nachhaltigkeitsstrategie des KR FONDS

 

Weiterführende Informationen finden Sie in der folgenden Formulierung und auf den Fonds-Websites unserer Fondsgesellschaft (KVG).

Der Schutz unseres Planeten und die Verbindung von ökonomischem und ökologischem Handeln sind für uns wichtige Themen, denen wir einen hohen Stellenwert beimessen. Dabei können wir als Vermögensverwalter sowohl mit unseren unternehmensinternen Bestrebungen als auch mit den Möglichkeiten der Geldanlage einen Beitrag zu nachhaltigerem Wirtschaften leisten.

Die im Verkaufsprospekt verankerte Nachhaltigkeitsstrategie beinhaltet Ausschlusskriterien von bestimmten Branchen und die Berücksichtigung der 10 Global Compact Kriterien der Vereinten Nationen. Darüber hinaus werden im Rahmen des internen Researchprozesses eine Fundamentalanalyse sowie eine Chancen-Risiken-Abwägung von Nachhaltigkeitsaspekten der Einzeltitel vorgenommen.

Um die Konformität der Einzeltitel mit den in der Einleitung beschriebenen Nachhaltigkeitsvorgaben zu überprüfen, unterstützen wir die eigenen Recherchen mit Daten eines führenden Datenanbieters. Dabei schließen wir Unternehmen mit Umsatzanteilen an der Produktion/dem Vertrieb in den folgenden Branchen aus:

> 0% geächtete Waffen (biologische und chemische Waffen, Streubomben, Minen, usw.)

> 10 % Rüstungsgüter

> 5 % Tabak (Erzeugung)

> 30 % thermische Kohle

Des Weiteren wird nur in Unternehmen investiert, bei denen es kein Anzeichen für einen schwerwiegenden Verstoß gegen die 10 Prinzipien des UN Global Compact gibt.

  1. Unternehmen sollen den Schutz der internationalen Menschenrechte unterstützen und achten.
  2. Unternehmen sollen sicherstellen, dass sie sich nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig machen.
  3. Unternehmen sollen die Vereinigungsfreiheit und die wirksame Anerkennung des Rechts auf Kollektivverhandlungen wahren.
  4. Unternehmen sollen für die Beseitigung aller Formen von Zwangsarbeit eintreten.
  5. Unternehmen sollen für die Abschaffung von Kinderarbeit eintreten.
  6. Unternehmen sollen für die Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Erwerbstätigkeit eintreten.
  7. Unternehmen sollen im Umgang mit Umweltproblemen dem Vorsorgeprinzip folgen.
  8. Unternehmen sollen Initiativen ergreifen, um größeres Umweltbewusstsein zu fördern.
  9. Unternehmen sollen die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien beschleunigen.
  10. Unternehmen sollen gegen alle Arten der Korruption eintreten, einschließlich Erpressung und Bestechung.

Im Verlauf des Analyseprozesses wird das Geschäftsmodell der Unternehmen zusätzlich hinsichtlich seiner Nachhaltigkeitsauswirkungen geprüft. Dabei wird anhand einer Chancen-Risiko-Analyse mit besonderem Fokus auf ökologische Nachhaltigkeit eine interne Klassifizierung der Unternehmen vorgenommen.

Auch wenn sich die ESG-Datenlage stetig verbessert, kann nicht ausgeschlossen werden, dass für einzelne Finanzinstrumente, nicht das volle Spektrum der Nachhaltigkeitsprüfung erfolgen kann.

Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Vermögensverwaltung

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Art. 3 OffenlegungsVO) sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet. Eine Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale in unseren Anlagestrategien oder für sonstige konkrete Finanzinstrumente ist nicht beabsichtigt:

  • Als Unternehmen möchten wir einen Beitrag leisten zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels zu verringern. Neben der Beachtung von Nachhaltigkeitszielen in unserer Unternehmensorganisation selbst sehen wir es als unsere Aufgabe an, auch unsere Kunden in der Ausgestaltung der zu uns bestehenden Geschäftsverbindung für Aspekte der Nachhaltigkeit zu sensibilisieren.
  • Umweltbedingungen, soziale Verwerfungen und oder eine schlechte Unternehmensführung können in mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen auf den Wert der Anlagen und Vermögenswerte unserer Kunden haben. Diese sog. Nachhaltigkeitsrisiken können unmittelbare Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und auch auf die Reputation der Anlageobjekte haben. Da sich derartige Risiken letztlich nicht vollständig ausschließen lassen, haben wir für die von uns angebotenen Finanzdienstleistungen spezifische Strategien entwickelt, um Nachhaltigkeitsrisiken erkennen und begrenzen zu können.
  • Für die Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken versuchen wir Anlagen in solche Unternehmen zu identifizieren und möglichst auszuschließen, die ein erhöhtes Risikopotential aufweisen. Mit spezifischen Ausschlusskriterien sehen wir uns in der Lage, Investitionsentscheidungen auf umweltbezogene, soziale oder unternehmensbezogene Werte auszurichten. Hierzu greifen wir in der Regel auf im Markt anerkannte Bewertungsmethoden zurück.
  • Die Identifikation geeigneter Anlagen kann zum einen darin bestehen, dass wir in Investmentfonds investieren, deren Anlagepolitik bereits mit einem geeigneten und anerkannten Nachhaltigkeits-Filter zur Reduktion von Nachhaltigkeitsrisken ausgestattet ist. Die Identifikation geeigneter Anlagen zur Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisken kann auch darin bestehen, dass wir für die Produktauswahl in der Vermögensverwaltung auf anerkannte Rating-Agenturen zurückgreifen. Die konkreten Einzelheiten ergeben sich aus den individuellen Vereinbarungen.
  • Die Strategien unseres Unternehmens zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken fließen auch in die unternehmensinternen Organisationsrichtlinien ein. Die Beachtung dieser Richtlinien ist maßgeblich für die Bewertung der Arbeitsleistung unserer Mitarbeiter und beeinflusst damit maßgeblich die künftige Gehaltsentwicklung. Insoweit steht die Vergütungspolitik im Einklang mit unseren Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 OffenlegungsVO).

Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidung auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Art. 4 (1) b) OffenlegungsVO vom 27.11.2019 i.V.m Art. 12 Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288 vom 06.04.2022) sind wir zu folgenden Angaben verpflichtet:

  • Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt (z.B. Klima, Wasser, Artenvielfalt), auf soziale – und Arbeitnehmerbelange haben und auch der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein.
  • Wir haben grundsätzlich erhebliches Interesse daran, unserer Verantwortung als Finanzdienstleister gerecht zu werden und derartige Auswirkungen im Rahmen unserer Anlageentscheidungen zu vermeiden. Die Umsetzung der hierfür vorgegebenen rechtlichen Vorgaben ist aber nach unserer Einschätzung aufgrund der bestehenden Rahmenbedingungen nur unter sehr hohem Aufwand möglich. Daher sehen sich wir uns derzeit nicht in der Lage die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Investitionsentscheidungen in einem Nachhaltigkeitskonzept zu berücksichtigen.
  • Zur Vermeidung rechtlicher Nachteile sind wir derzeit daran gehindert, eine öffentliche Erklärung dahingehend abzugeben, dass und in welcher Art und Weise wir die im Rahmen unserer Investitionsentscheidungen nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen. Daher sind wir gehalten zu erklären, dass wir diese vorläufig und bis zu einer weiteren Klärung nicht berücksichtigen (Art. 4 (1) b) OffenlegungsVO vom 27.11.2019 i.V.m Art. 12 (2) a) Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288 vom 06.04.2022).
  • Wir erklären aber ausdrücklich, dass diese Handhabung nichts an unserer Bereitschaft ändert, einen Beitrag zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel zu leisten, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels und anderer ökologischer oder sozialer Missstände zu verringern.